Zur Reform des österreichischen Gesundheitssystems

Download

PDF

Zitationsvorschlag

Swoboda, Hannes (1986). Zur Reform des österreichischen Gesundheitssystems. Wirtschaft und Gesellschaft 12 (3), 357–365.
Creative Commons License

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.

Copyright (c) 1986 Wirtschaft und Gesellschaft

Abstract

Notwendig ist also eine Neuorientierung, die nicht von finanziellen Überlegungen ausgeht, sondern vom geänderten gesellschaftlichen Bedarf nach medizinischen Leistungen. Die geänderte Morbiditätsstruktur, nicht zuletzt aufgrund der heutigen Lebensweisen und des höheren Anteils alter Menschen, verlangt nach einer anderen Struktur medizinischer Leistungen. Sowohl die gezielte Vorsorge, die geänderte Lebensweisen miteinschließt, als auch Maßnahmen der Rehabilitation und der Langzeitpflege sollten einen höheren Stellenwert einnehmen. Überdies sollten den verschiedensten Formen einer ambulanten und teilstationären Versorgung dort der Vorrang eingeräumt werden, wo dies auch medizinisch vertretbar ist. Erst wenn diese Zielsetzungen festgelegt und konkretisiert sind, z. B. in einem Gesundheitsversorgungsplan, der sowohl einen Krankenanstaltenplan als auch den koordinierten Ausbau von sozialmedizinischen Zentren enthält, kann eine vernünftige Finanzierungsregelung gefunden werden. Diese muß sich nämlich durch eine große Offenheit gegenüber stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen auszeichnen. Denn nicht die Art der Finanzierung soll die organisatorische Struktur des Gesundheitssektors festlegen, wie es weitgehend derzeit der Fall ist, sondern diese soll durch den medizinischen und pflegerischen Bedarf bestimmt werden, und in der Folge ihrerseits die Finanzierung gestalten. Deshalb müßte auch der KRAZAF, der sich auf die Fianzierung der Krankenanstalten beschränkt, in einen Gesundheitsfonds umgewandelt werden, der die Gesundheitsversorgung generell finanziert und die optimale Versorgungsstruktur begünstigt und nicht verhindert. Alle beteiligten Finanzierungsträger gemeinsam müßten dann für kostensparendes Verhalten auch innerhalb der einzelnen Teilbereiche Sorge tragen. Sie hätten auch ein gemeinsames Interesse daran.

Download

PDF