Abstract
Österreich ist gekennzeichnet durch mehrere geschlechtsspezifische Nachteile („Gender Gaps“). Zum einen haben wir im europäischen Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Gender Pay Gap: Abhängig von den verwendeten Einkommensdaten liegt er zwischen 15,6% (bereinigte Stundenlöhne, 2015) und 36,7% (unbereinigte Jahreseinkommen, 2018).
Zum anderen ist auch der Versorgungsgap, also der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Anteilen von Personen im Pensionsalter mit autonomen Pensionseinkommen, hoch: 11,4% der Frauen haben keine eigenständigen oder abgeleiteten Alterseinkünfte (Männer: 1,3%), der Versorgungsgap der Frauen im Pensionsalter liegt damit bei 10,1 Prozentpunkten. Schließlich beträgt der Pensionsnachteil, der Gender Gap bei Pensionen (kurz GGP) für Frauen, die 2019 in eine Alterspension übertraten, im Durchschnitt 39,4% und im Median 46,1%. Vergleichbare europäische Zahlen aller Alterseinkommen der 65- bis 79-Jährigen weisen den österreichischen Pensionsgap mit 38,8% aus, er liegt um 9,7 Prozentpunkte über dem EU-28-Schnitt. Hauptursache des GGP ist in erster Linie das geringe Erwerbseinkommen und in zweiter Linie die geringere Anzahl an Versicherungsjahren von Frauen. Eine forcierte Gleichstellung am Arbeitsmarkt, allen voran bei den Erwerbseinkommen, ist somit die Grundvoraussetzung für eine Verringerung des frauenspezifischen
Pensionsnachteils.