Die Umgestaltung der Grund- und Bodenverhältnisse im Zuge der marktwirtschaftlichen Transformation in Russland

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Zitationsvorschlag

Pankov, Vladimir (2002). Die Umgestaltung der Grund- und Bodenverhältnisse im Zuge der marktwirtschaftlichen Transformation in Russland. Wirtschaft und Gesellschaft 28 (4), 549–571.
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Abstract

Der Artikel enthält eine Analyse der Umgestaltung der Grund- und Bodenverhältnisse in der Russischen Föderation unter den Bedingungen der marktwirtschaftlichen Transformation seit dem Zerfall der Sowjetunion Ende 1991. Diese Analyse erfolgt vor dem historischen Hintergrund der Evolution dieser Verhältnisse seit der Abschaffung der Leibeigenschaft im Russischen Zarenreich 1861. Die Keime privater Bauernwirtschaften, die in der Zeit des Zarismus und der von Lenin eingeleiteten (1921 ) Neuen Ökonomischen Politik entstanden waren, wurden in der "Epoche" des Stalinismus und der späteren Sowjetzeit völlig ausgerottet. Kurz vor dem Ende der Gorbatschow‘schen „Perestrojka“ (1989) und dem Zusammenbruch der UdSSR wurde halbherzig und ohne Erfolg ein Versuch unternommen, die Gründung und Entwicklung von Bauernwirtschaften als Familienbetriebe in die Wege zu leiten. All das hat eine effiziente Umgestaltung des agrarischen Sektors in Russland auf marktwirtschaftlicher Grundlage wesentlich erschwert. Folglich ist die Umgestaltung der Grund- und Bodenverhältnisse in Russland seit 1992 hinter den Reformen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft, vor allem in der Industrie, zurückgeblieben. Das ist auch die Folge eines besonders harten politisch-ideologischen Kampfes um die Bodenreform. Das seit Ende 1993 in der neuen Verfassung der Russischen Föderation verankerte Recht natürlicher und juristischer Personen auf Privateigentum von Grund und Boden wurde mehrere Jahre lang gesetzlich nicht abgesichert. Dies wurde zu einem wichtigen, wenn auch nicht zum entscheidenden, Faktor für die tiefe Agrarkrise und die makroökonomische Transformationskrise. Erst 2001/2002 wurden durch die Verabschiedung zweier Rahmengesetze auf föderaler Ebene, die die Grund- und Bodenverhältnisse regulieren, wirtschaftsrechtliche Mindestkonditionen für die effiziente Umgestaltung der Grund- und Bodenverhältnisse nach dem Modell einer entwickelten Marktwirtschaft westlichen Zuschnitts errichtet. Es wird nun darauf ankommen, einschlägige Ausführungsgesetze und andere Rechtsnormen niedrigeren Niveaus (Presidialerlässe, Regierungsverordnungen, regionale Rechtsvorschriften etc.) zügig auszuarbeiten und das ganze Reformwerk konsequent umzusetzen. Der Artikel gibt auch einen Ausblick über die Entwicklungen auf diesem Gebiet.

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