Abstract
Von 1910 bis 1951 verdreifachte sich die Zahl der Angestellten und Beamten in Österreich nahezu, nämlich von 230.000 auf 660.000. Der Anteil der Angestellten und Beamten an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen erhöhte sich währenddessen von 7% auf fast 20%, in der Dienstleistungsmetropole Wien von 14% auf 36%. Ausschlaggebend für den starken Anstieg der Angestellten- und Beamtenquote zwischen 1910 und 1951 waren institutionelle Effekte. Von allen institutionellen Regelungen (Gesetzen, Kollektivverträgen usw.), welche die Zahl der Erwerbspersonen im Angestellten- bzw. Beamtenstatus beeinflussten, war das Angestelltengesetz von 1921 die mit Abstand bedeutendste, bewirkte dieses Gesetz doch eine erhebliche Vergrößerung des Kreises der Berufstätigen mit Angestelltenstatus. Ein zweiter, wenngleich deutlich weniger wichtiger positiver institutioneller Einflussfaktor war die Verbeamtung in öffentlichen Unternehmen nach 1945. Branchenstruktureffekte leisteten keinerlei Beitrag zur festgestellten Zunahme der Angestellten- und Beamtenquote. Der Anteil des tertiären Sektors an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen blieb während des Beobachtungszeitraums im Großen und Ganzen unverändert, schwankte in Österreich um die 30%-Marke und in Wien um die 75%-Marke. Bezüglich des möglichen Einflusses von Berufsstruktureffekten lässt sich feststellen, dass dieser zwischen 1934 und 1951 nicht zum Anstieg der Angestellten- und Beamtenquote beitrug. 1934 belief sich der Anteil der Erwerbspersonen, die in Dienstleistungsberufen tätig waren, auf etwa 37%. 1951 betrug die entsprechende Quote 35%. Die berufliche Tertiärisierung übertraf in beiden Stichjahren die sektorale also um etwa 5 Prozentpunkte. Dass im Bereich der großen Industrieunternehmen der Anteil der Beschäftigten in Dienstleistungsberufen in den 1920er-Jahren zunahm, kann begründet vermutet werden. In welchem Maße die innere Tertiärisierung der Sachgüterproduktion insgesamt im Jahrzehnt vor 1934 voranschritt, bleibt allerdings ungewiss.

