Abstract
Eine Detailbetrachtung des Zusammenhangs von ESt und Sozialversicherungsbeiträgen zeigt, dass eine Aggregation der beiden Elemente zu einem "Abgabenkeil" aus mehreren Gründen nicht ohne weiteres möglich ist. Die Bemessungsgrundlagen in den beiden Finanzierungssystemen sind unterschiedlich abgegrenzt, sodass eine Aggregation einer entsprechenden Vereinigung bedarf. Der Transfer- bzw. Äquivalenzcharakter von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Sozialversicherungsbeiträge können darüber hinaus in einem höheren Maß als Substitute für private Absicherungsaktivitäten angesehen werden, als dies bei Steuern, für die das Nonaffektationsprinzip gilt, der Fall ist. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zudem insofern direkt miteinander verknüpft, als Sozialversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsleistungen steuerpflichtige Tatbestände sein können. Im empirischen Teil dieses Beitrages wurde gezeigt, wie die Tatsache, dass Beiträge zur SKV aus steuerfreiem Einkommen geleistet werden, den effektiven Beitragssatz verändert. Die Analyse zeigt, dass es zu einer substanziellen Differenz zwischen dem tariflichen Beitragssatz und dem effektiven Beitragssatz kommt. I m effektiven Beitragssatz spiegelt sich der sehr komplexe Tarifverlauf der ESt in Österreich wider. Die effektiven Grenz- und Durchschnittssteuersätze der Beiträge zur SKV zeigen Muster, die weder unter allokativen noch unter distributiven Überlegungen rational erscheinen. Verteilungspolitisch wirken die Steuerbefreiungen eindeutig regressiv, begünstigen also die oberen Einkommensschichten. Man könnte dies als Spiegelbild der Progression im Rahmen der Einkommensteuer abtun. Im Lichte der aktuellen Diskussion über die gerechte Ausgestaltung der Finanzierung von Gesundheitsleistungen (Betonung des Progressionsgrades in der Finanzierung durch eine Verstärkung der Steuerfinanzierung, Trennung von Versicherungs- und Umverteilungsfunktion in der SKV (z. B. Schweiz)), vor dem Hintergrund der Suche nach einer optimalen Mischung von privater und öffentlicher Finanzierung von Gesundheitsleistungen und angesichts der Anreizwirkungen von lohnbezogenen Abgaben auf den Arbeitsmarkt erschiene dies aber unbefriedigend. Letztlich wird man angesichts der verteilungspolitischen Wirkungen auch nicht um Beantwortung der vorgelagerten normativen Frage, wie Beiträge zur Absicherung für den Krankheitsfall steuerlich behandelt werden sollen, umhin können.

